FN u. Reitverein klagen erfolgreich

28. August 2014

Urteil: Keine Steuer auf Pensionspferdeumsätze

Die FN teilt uns mit:

Eine gute Nachricht für gemeinnützige Vereine mit Pensionspferdehaltung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer auf Pferdepensionsumsätze befreit. Grundlage hierfür ist ein Präzedenzfall, der bis vor den Bundesfinanzhof (BFH) ging und der jetzt zugunsten des klagenden Reitvereins Reutlingen e.V. entschieden und abgeschlossen wurde. Eine entsprechende Pressemeldung finden Sie hier (PDF-Datei der FN)