FN entwickelt Kriterienkatalog

10. Juni 2014

Wichtige Informationen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

 

Der Vorbereitungsplatz: FN entwickelt Kriterienkatalog

Die Prüfungsvorbereitung auf dem Turnier ist im Laufe der vergangenen Jahre immer stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Ein aggressives Reiten auf dem Vorbereitungsplatz wird von Zuschauern, Reitern, Trainern und den Medien nicht akzeptiert. Unsere Richter auf dem Vorbereitungsplatz haben hier eine große Verantwortung. Im Einzelfall müssen sie darüber entscheiden, welche Form des Reitens ein Einschreiten notwendig macht.
Ein von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) berufenes Expertengremium aus Tierärzten, Trainern, Reitern, Richtern und Sportwissenschaftlern erarbeitete nun einen umfangreichen Kriterienkatalog, der nicht nur den Richtern auf dem Vorbereitungsplatz, sondern auch allen Reitern, Trainern und der Öffentlichkeit die Einschätzung der Situation von Reiter und Pferd leichter machen soll.

 
Der Kriterienkatalog ist unterteilt in „pferdegerecht“, „auffällig“ und „nicht pferdegerecht“ und berücksichtigt sichtbare Merkmale. Er dient als ganzheitliche Orientierung und Argumentationshilfe, keinesfalls als „abzuarbeitende Checkliste“!
Bei pferdegerechtem Reiten hat der Richter naturgemäß keinen Handlungsbedarf. Benimmt sich ein Reiter oder erscheint sein Pferd hingegen „auffällig“, muss der Richter ihn einer Verlaufskontrolle unterziehen. Ein „nicht pferdegerechtes“ Reiten macht sofortiges Handeln erforderlich. Dies kann bedeuten:

  •   ein klärendes Gespräch,
  • eine Ermahnung des Reiters oder aber
  • kann bei fortgesetztem Fehlverhalten über eine Verwarnung/Rüge (ggf. mit gelber Karte) bis hin zum Ausschluss von der Prüfung (ggf. mit roter Karte) führen.

Diese Vorgehensweise gilt für alle Pferdesportdisziplinen.
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Wir möchten hiermit für eine größere Transparenz und Sachlichkeit in dieser Fragestellung sorgen, um einerseits Reiter vor unangemessenen Vorwürfen zu schützen und andererseits Richtern den Rücken zu stärken, wenn sie berechtigterweise einschreiten.