Anzeigepflicht von Pferdeveranstaltungen an LAVES

20. März 2018

Achtung Turnierveranstalter

Anzeigepflicht von Pferdeveranstaltungen
(§ 4 der Viehverkehrsverordnung)
Eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht immer dann, wenn bei Veranstaltungen Pferde aus unterschiedlichen Reit- oder Zuchtställen in Kontakt kommen.
Dem potentiellen Krankheitserreger ist es dabei egal, ob es sich um professionelle pferdesportliche Veranstaltungen oder um Veranstaltungen von Freizeitverbänden handelt:
Für alle Veranstaltungen gilt deshalb die Anzeigepflicht bei der dafür zuständigen Behörde, die vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Benennung der Art der Veranstaltung zu erfolgen hat.
Welche Pferdeveranstaltungen sind anzeigepflichtig?
 Zucht- und Leistungsprüfungen (Stuten-, Fohlenschauen, Körungen, etc.)
 Pferdesportliche Wettbewerbe (Spring- und Dressurturniere, Vielseitigkeit, Reitpferde- und Eignungsprüfungen, Fahrturniere, Pferderennen, Poloturniere, etc.
 Reit-/Fahrkurse, Seminare, etc.
 Reitjagden (Schleppjagden, Hubertusjagden, etc.)
 Pferdemärkte, Viehmärkte, Auktionen
 Westernreitturniere, Westernshows (Cutting, Working, etc.), Show- und Galaabende, etc.
 Freizeitreitveranstaltungen (Wanderritte und –fahrten, Wattritte, etc.)
Grundsätzlich gilt, dass jeder Veranstalter, der eine reitsportliche Veranstaltung organisiert, ausrichtet und öffentlich darauf hinweist (Zeitungen, Fachzeitschriften, Internet, Plakate, Flyer, etc.) zur Anzeige verpflichtet ist – auch Freizeitverbände!
Wo muss angezeigt werden?
Regionale Veranstaltungen (= alle Pferde stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet und den unmittelbaren Nachbarlandkreisen/kreisfreien Städten)
Anzeige beim Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Überregionale Veranstaltungen (= Pferde stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten)
Anzeige beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Dezernat 31.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nicht-Anzeige von Pferdeveranstaltungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zu verfolgen ist.

Bitte folgende Dateien downloaden/ausdrucken:

>Merkblatt_zur_Anzeigepflicht_von_Pferdeveranstaltungen

>Reitturnier Laves