Landkreis zahlt Zuschuss

21. Dezember 2021

Firmen und Vereine können bis zum 31.12.2021 Anträge stellen!

Der Landkreis Friesland teilt dazu folgendes mit:

Mit dem Friesland-Hilfsfonds unterstützt der Landkreis Friesland jetzt gewerbliche Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und Sportvereine mit Sitz im Landkreis Friesland, die durch die Anwendung der derzeit geltenden 2G- oder 2G+-Regel für die Durchführung von Testungen, Hygiene und Zeitaufwand erhöhte Aufwendungen haben. Anträge für einen einmaligen Zuschuss können ab Freitag, 17.12.2021 und bis spätestens Freitag, 31.12.2021 online gestellt werden. Der Kreisausschuss des Landkreises hat diese Erweiterung des Friesland-Hilfsfonds, auf Antrag der Mehrheitsgruppe, in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Unternehmen wie auch Sportvereine leisten durch die Umsetzung von Testungen und Hygieneregeln einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen und einen Lockdown zu verhindern. Mit dem Zuschuss des Friesland-Hilfsfonds erhalten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten (gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bis zu 9, 10-49, 50-249) und Sportvereine (gestaffelt nach Mitgliederzahl von bis zu 49, 50-100, 101-500, ab 501) eine finanzielle Unterstützung für die zusätzlich entstehenden Kosten aufgrund der derzeit geltenden 2G- oder 2G+-Regel.

Anträge können ab Freitag, 17.12. bis einschließlich 31.12.2021 gestellt werden. Informationen zur Antragstellung sowie das Antragsformular werden morgen Vormittag unter www.friesland.de/frieslandhilfsfonds zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist dann online per Mail an antrag@friesland.de möglich. Die Auszahlungen erfolgen im Januar 2022.

Weitere Informationen auch in der beigefügten Richtlinie. Meldung vom 16.12.2021 (Quelle: Landkreis Friesland)

>Friesland-Hilfsfonds Dezember 2021