Wichtiger Hinweis für Vereine!
Allgemeinverfügung des Landkreises zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen in Vereinen bzw. Vereinsheimen
(Quelle Landkreis Friesland)
Der Landkreis Friesland hat eine Allgemeinverfügung über die Einschränkung der Nutzung von Gemeinschaftsräumen in Vereinen bzw. Vereinsheimen zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) erlassen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 22.6.2020 und hat unter anderem folgenden Inhalt:
Der Landkreis Friesland ermöglicht Vereinen neben der gemäß Landesverordnung bereits zulässigen Nutzung der Räumlichkeiten für sportliche Aktivitäten und Vereinssitzungen/-versammlungen ab Montag nun auch eine weitere Zusammenkunft von Vereinsmitgliedern in Gemeinschaftsräumen von Vereinen bzw. Vereinsheimen, u.a. unter Einhaltung des Mindestabstandes, der Dokumentation der anwesenden Personen sowie einer sehr guten Raumdurchlüftung mittels eines Lüftungsplans.
Die aktuelle Landesverordnung beinhaltet weiterhin grundsätzlich einzuhaltende Regeln hinsichtlich physischer Kontakte zwischen Personen. Hierbei handelt es sich unter anderem um solche außerhalb der eigenen Wohnung, also im öffentlichen Raum / in der Öffentlichkeit und damit auch in Vereinseinrichtungen. Gemäß der aktuellen Verordnung sind physische Kontakte einer Person in der Öffentlichkeit aber nur eingeschränkt erlaubt. Unter einer Zusammenkunft ist generell ein Treffen von Personen zu verstehen. Somit stellt auch eine Unterredung / ein Gespräch zwischen Vereinsmitgliedern in Gemeinschaftsräumen in Vereinen oder im Vereinsheim eine derartige Zusammenkunft dar. Da solche Unterredungen außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden, finden sie hier im öffentlichen Raum statt. Somit finden die Regelungen zur Einschränkung von physischen Kontakten in der Öffentlichkeit auch in den genannten Vereinseinrichtungen Anwendung.
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Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Montag, 6. Juli 2020. Eine Verlängerung ist möglich.