Auch an Ostern…
Coronavirus: Auch an den Ostertagen gelten Kontaktbeschränkungen
08.04.2020
Ausritte, Pferdetransporte und Stallwechsel nur aus wichtigen Gründen
Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) rät von Osterausflügen zu Pferd ab. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen des Bundes und der Länder bleiben mindestens bis zum 19. April bestehen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bundeskanzlerin Angela Merkel appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln auch über die Ostertage einzuhalten, denn eine Pandemie orientiere sich nicht an solchen Feiertagen. Nach Einschätzung der FN sollten Ausritte, Stallwechsel und Pferdetransporte deshalb auch weiterhin nur im Rahmen der Notversorgung und -bewegung stattfinden – so schwer es bei dem aktuell frühlingshaften Wetter auch fällt.
Der anhaltende Sonnenschein, die warmen Temperaturen und die freie Zeit an den Feiertagen verlocken zu ausgedehnten Osterausflügen oder Besuchen bei Verwandten, um der Enge der eigenen Wohnung zu entkommen und ein wenig Abwechslung zu bekommen. Doch die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat weltweit weiterhin höchste Priorität, denn die Zahl der Infizierten steigt noch immer. Auch für den Pferdesport gelten die bekannten harten Einschränkungen: Aufenthalte im Stall dürfen nicht der Freizeitbeschäftigung dienen, sondern allein der Sicherstellung des Tierwohls.
Viele Pferdesportler würden die Ostertage gerne nutzen, um viel Zeit bei ihren Pferden zu verbringen, auszureiten oder mit der Kutsche rauszufahren. Dies darf jedoch – sofern im jeweiligen Bundesland keine spezifischere Regel gilt – weiterhin nur im Rahmen der Notbewegung stattfinden. Außerdem müssen dabei immer die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn Ausritte oder -fahrten zu Zwecken der Notbewegung stattfinden müssen, dann rät die FN aus Sicherheitsgründen davon ab, diese allein zu unternehmen.
Aus Sicht der FN gilt weiterhin, sofern es keine anderen regionalen Vorschriften gibt, dass Pferde zwar auch in der aktuellen Situation transportiert werden können – jedoch ebenfalls nur dann, wenn der Transport unbedingt notwendig ist. Dies kann etwa aus gesundheitlichen Gründen der Fall sein oder um die Notbewegung an einem anderen Ort als dem heimischen Stall sicherzustellen. Gleiches gilt für Stallwechsel. Wenn ein Transport oder Stallwechsel unbedingt notwendig ist, muss dies im Vorfeld mit dem Betreiber/Besitzer der Anlage am Zielort abgestimmt werden. Beim Passieren der Bundesgrenzen ist derzeit außerdem mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. jbc